Statuten

 

1. Name und Sitz (Art. 1)

Der Verein "Stehende Welle" hat seinen Sitz in Zürich, Schweiz (Art. 60 ff. ZGB)
(Der Verein muss nicht im Handelsregister eingetragen sein).

2. Zweck

Der Zweck des Vereins "Stehende Welle" ist zusammen mit Partnern eine stehende
Welle in Zürich zu bauen. (Art. 60, Abs. 1 ZGB). Zweitens setzt sich der Verein zum Ziel,
sich um Unterhaltsarbeiten, Präsenz auf dem Gelände und ein Rahmenprogramm zu kümmern,
wie zum Beispiel Schnupperkurse. (Art. 74 ZGB).
Der Verein will zudem mit dem Bau der stehenden Welle verschiedene Wasser-Sportarten fördern und
somit aktiv Drogen-Prävention betreiben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mitgliedschaft

Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge:

3.1. Junioren

Jede natürliche Person im Juniorenalter gemäss Sportverband, ist Juniorenmitglied.
Mitgliederbeitrag: 10.- SFr.

3.2. Aktiv Mitglieder

Jede natürliche Person, die mündig ist und aktiv an verschiedenen Aktionen des Vereins mitmachen will.
Mitgliederbeitrag: 10.- SFr.

3.3. Passivmitglieder


Jede natürliche oder juristische Person, die den Verein unterstützen will,
ohne aktiv im Verein mitzumachen, kann Passivmitglied werden.
Mitgliederbeitrag: 10.- SFr.

3.4. Ehrenmitglieder
Die Hauptversammlung kann natürliche Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben,
zu Ehrenmitglieder ernennen. Kein Mitgliederbeitrag.

3.5.. Gönner/ Sponsoren
Sind natürliche oder juristische Personen, die zum Beispiel Aktivitäten des Vereins finanziell
oder materiell im grösseren Rahmen unterstützen. Mitgliederbeitrag: ab 100.- SFr.

4. Eintritt

Sobald der Mitgliederbeitrag bezahlt ist, ist man Mitglied.

5. Austritt

Der Austritt ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Austritt während des Vereinsjahres wird der Mitgliederbeitrag für das
ganze Vereinsjahr geschuldet. (Art. 73, Abs. 1 ZGB)


6. Ausschluss

Wer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, oder durch sein Verhalten
dem Verein oder dem Wasser-Sport allgemein schadet, kann vom Vorstand unter Angaben
der Gründe aus dem Verein ausgeschlossen werden. (Art. 72, Abs 1 ZGB Ausschluss ohne Begründung)

7. Rechte der Mitglieder

Alle Mitglieder werden jährlich oder öfter per Mail oder via Internet über Aktuelles informiert.
Ausser den Passivmitglieder geniessen alle Mitglieder zu den vom Verein organisierten Veranstaltungen
freien Eintritt, sofern der Vorstand nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt.


8. Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins zu wahren und die Statuten und Reglemente
und Anordnungen der Organe zu befolgen. Die Mitglieder haben jährlich ihren Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ehrenmitglieder sind von Mitgliederbeiträgen befreit.


9. Finanzierung

Der Verein wird wie folgt finanziert:
1. Mitgliederbeiträge
2. Sponsoring (nur mit Absprache von Vorstand)
3. Spenden
4. Subventionen
5. Erlös aus Veranstaltungen
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen.


10. Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Mitglieder-Beiträge werden nach Art. 71, Abs. 1 ZGB in die Statuten aufgenommen.


11. Ausstandspflicht

Die Ausstandspflicht kommt auch beim Vorstand zu tragen. (Art. 68 ZGB)


12. Veruntreuung

Veruntreuung wird mit bis zu fünf Jahren geahndet. (Art. 140 StGB)


13. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April.


Zürich, den 21. September 2005

Der Präsident Fabian Staehelin


Vorstand

Präsident: Fabian Staehelin
Vize-Präsident: David Trmal
Aktuar: Alesch Staehelin
Kassier: Philip Kempf
Ehren-Vize-Präsident: Laurent Bobay
Ehrenpräsident: Marcel Bobay